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DVGW W 120-2: Die Zertifizierung für Erdwärmebohrfirmen

Die DVGW W 120-2 regelt die Qualifikationsanforderungen für Bohrfirmen im Bereich oberflächennahe Geothermie — von Personal über Geräte bis zur Dokumentation. Ein Überblick über Anforderungen, Ablauf und Kosten der Zertifizierung.

Stand:

Was ist die DVGW W 120-2?

Die DVGW W 120-2 ist das technische Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), das die Qualifikationsanforderungen für Unternehmen im Bereich Bohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden) festlegt. Es definiert, welche personellen, fachlichen und gerätetechnischen Voraussetzungen ein Bohrunternehmen erfüllen muss, um Erdwärmesonden fachgerecht zu errichten.

Das Arbeitsblatt wurde im Juli 2013 veröffentlicht und gilt für alle Bohrarbeiten zur Erschließung oberflächennaher Geothermie bis 400 m Tiefe — einschließlich des Sondeneinbaus und der Ringraumverpressung bis zum Übergabepunkt (DVGW, 2013: W 120-2 “Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden)”).

Warum braucht Ihre Bohrfirma die W 120-2?

Die W 120-2-Zertifizierung ist der Nachweis, dass Ihre Firma die fachliche und organisatorische Kompetenz für Erdwärmebohrungen besitzt. Genehmigungsbehörden und Auftraggeber setzen diesen Nachweis voraus.

Rechtliche Einordnung

Die W 120-2 ist kein Gesetz. Sie ist ein technisches Regelwerk, das als anerkannte Regel der Technik gilt. In der Praxis ist die Zertifizierung aus drei Gründen unverzichtbar:

  1. Wasserrechtliche Erlaubnis: Erdwärmebohrungen greifen in den Grundwasserhaushalt ein und erfordern eine wasserrechtliche Anzeige oder Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Unteren Wasserbehörden verlangen dabei den Nachweis der Fachkunde — in der Regel durch ein gültiges W 120-2-Zertifikat.

  2. Landesrechtliche Vorgaben: Mehrere Bundesländer fordern die Zertifizierung explizit in ihren Leitfäden und Erlassen:

    • Baden-Württemberg: Die “Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden” (LQS EWS) des Umweltministeriums verlangen eine W 120-2-Zertifizierung oder eine gleichwertige Qualifikation (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2019).
    • Hessen: Das HLNUG verweist in seinen Empfehlungen auf die W 120 als Qualifikationsnachweis.
    • NRW: Der Geologische Dienst NRW empfiehlt, dass Bohrfirmen eine W 120-Zertifizierung aufweisen “sollten” — in der Praxis verlangen viele Untere Wasserbehörden sie als Voraussetzung (Geologischer Dienst NRW: FAQ Erdwärme).
    • Niedersachsen: Der Leitfaden Erdwärmenutzung verweist auf die W 120 als Qualitätsstandard.
  3. Auftraggeber: Planer, Energieversorger und Generalunternehmer schreiben die W 120-2-Zertifizierung regelmäßig als Vergabekriterium aus. Ohne Zertifikat wird Ihre Firma in der Vergabe nicht berücksichtigt.

Die drei Gruppen nach Bohrtiefe

Die W 120-2 unterscheidet drei Gruppen, abhängig von der maximalen Bohrtiefe:

GruppeMaximale TeufeTypische Anwendung
G 100bis 100 mStandard-Erdwärmesonden für Ein- und Zweifamilienhäuser
G 200bis 200 mGrößere Wohngebäude, kleine Gewerbebauten
G 400bis 400 mGewerbe, Industrie, größere Sondenfelder

Die Zertifizierung gilt jeweils für die beantragte Gruppe und alle darunter liegenden Tiefen. Wer G 200 zertifiziert ist, darf also auch Bohrungen bis 100 m ausführen. Die Anforderungen an Personal und Geräte steigen mit der Gruppe.

Was wird bei der Zertifizierung geprüft?

Das Zertifizierungsaudit prüft vier Bereiche. Die Gesamtdauer beträgt in der Regel 1–2 Tage, abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fachkräfte und Gruppen.

1. Betriebliches Managementsystem (ca. 4 Stunden)

Das Unternehmen muss ein dokumentiertes Managementsystem vorweisen, das folgende Bereiche abdeckt:

  • Organisationsstruktur mit klar definierten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Auftragsabwicklung mit nachvollziehbaren Arbeitsprozessen — von der Angebotserstellung bis zur Übergabe
  • Dokumentenlenkung: Aktuelle Regelwerke, Genehmigungen und Betriebsanweisungen müssen verfügbar und gepflegt sein
  • Personalmanagement: Schriftliche Benennung des Fachpersonals mit definierten Verantwortlichkeiten und Nachweis der Qualifikation
  • Standardisierte Baustellenformulare für Bohrprotokoll, Druckprüfung, Verpressprotokoll und Übergabe

2. Fachpersonalprüfung (bis ca. 3,75 Stunden)

Die fachliche Qualifikation des Personals wird in einem Fachgespräch geprüft. Die W 120-2 unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Personalebenen:

Verantwortliche Fachaufsicht (technische Leitung):

  • Qualifikation: Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem relevanten Fachgebiet, Brunnenbaumeister oder vergleichbare Qualifikation
  • Pflicht zur externen Weiterbildung alle 2 Jahre mit fachlichem Austausch

Bauleitende Fachkraft:

  • Qualifikation: Ausgebildeter Brunnenbauer mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung, oder vergleichbare Qualifikation
  • Pflicht zur externen Weiterbildung alle 3 Jahre

Fachpersonal auf der Baustelle (Bohrgeräteführer):

  • Mindestens ein ausgebildeter Brunnenbauer oder nachweislich qualifizierter Bohrgeräteführer pro Bohrgerät
  • Pflicht zur externen Weiterbildung alle 3 Jahre

Das Fachgespräch deckt Themen ab wie: Regelwerke und Richtlinien, Bohrverfahren, Grundwasserverhältnisse, Sondeneinbau, Verpressverfahren und Umgang mit besonderen Vorkommnissen (z. B. Gaseintritte, artesisches Grundwasser, Altlasten).

3. Baustellenbegehung (ca. 1,5 Stunden)

Ein Auditor besucht eine aktive oder kürzlich abgeschlossene Baustelle und prüft:

  • Zustand und Eignung der Gerätetechnik
  • Vorliegen der behördlichen Genehmigungen auf der Baustelle
  • Ausbildungsstand und Qualifikation des eingesetzten Personals
  • Arbeitsausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik

4. Betriebshofbegehung (ca. 45 Minuten)

Geprüft werden:

  • Werkstatt und Wartung der Bohrgeräte
  • Lagerung wassergefährdender Stoffe (Spülungszusätze, Öle, Kraftstoffe)
  • Zustand von Material und Ausrüstung

Anforderungen an die Geräteausstattung

Die W 120-2 verlangt, dass die gerätetechnische Ausstattung dem Stand der Technik entspricht und für die beantragten Bohrtiefen geeignet ist. Dazu gehören:

  • Bohrgerät mit ausreichender Leistung für die beantragte Tiefengruppe
  • Verpressanlage für die normkonforme Ringraumverfüllung (Kontraktorrohr-Verfahren, von unten nach oben)
  • Druckprüfeinrichtung für die Dichtheitsprüfung der Sonden
  • Messgeräte zur Überwachung von Suspensionsdichte und -menge bei der Verpressung
  • Geeignetes Werkzeug und Zubehör für Sondeneinbau und Abstandshalter-Montage

Ablauf der Zertifizierung

Der typische Ablauf von der Entscheidung bis zum Zertifikat umfasst folgende Schritte:

1. Antragstellung: Das Unternehmen stellt einen Antrag bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle und gibt die gewünschte Gruppe (G 100, G 200 oder G 400) an.

2. Vorbereitung: Das Unternehmen baut ein betriebliches Managementsystem auf oder aktualisiert ein bestehendes. Personalqualifikationen und Weiterbildungsnachweise werden zusammengestellt. Gerätelisten und Wartungsdokumentation werden aufbereitet.

3. Auditplanung: Die Zertifizierungsstelle bestätigt einen Audittermin. Ein Baustellentermin wird koordiniert — das Audit findet an einer aktiven oder kürzlich abgeschlossenen Baustelle statt.

4. Audit: Unabhängige Sachverständige prüfen das Unternehmen in den vier oben genannten Bereichen. Die Auditdauer beträgt 1–2 Tage.

5. Auditbewertung: Das Ergebnis wird in eine von vier Kategorien eingestuft:

  • Anforderungen erfüllt — Zertifikat wird erteilt
  • Mit Einschränkungen erfüllt — Nachbesserungen erforderlich, dann Zertifikat
  • Erneute Prüfung erforderlich — bei gravierenden Mängeln
  • Neues Verfahren erforderlich — bei grundlegenden Defiziten

6. Zertifikatserteilung: Bei positivem Ergebnis wird das Zertifikat ausgestellt, gültig für 5 Jahre.

Überwachung und Rezertifizierung

Das W 120-2-Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. In der Mitte des Gültigkeitszeitraums — also nach ca. 2,5 Jahren — findet ein Überwachungsaudit statt. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen die Anforderungen weiterhin erfüllt.

Nach Ablauf der 5 Jahre muss ein vollständiges Rezertifizierungsaudit durchgeführt werden. Der Ablauf entspricht im Wesentlichen dem Erstaudit. Eine rechtzeitige Antragstellung (3–6 Monate vor Ablauf) verhindert Lücken in der Zertifizierung.

Zugelassene Zertifizierungsstellen

Drei Zertifizierungsstellen sind in Deutschland für die W 120-2-Zertifizierung akkreditiert:

ZertifizierungsstelleSitzWebsite
DVGW CERT GmbHBonndvgw-cert.com
Zertifizierung Bau GmbHBerlinzert-bau.de
LUXCERT GmbHluxcert.com

Alle drei prüfen nach denselben Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 120-2. Die Wahl der Zertifizierungsstelle liegt beim Unternehmen. Die Zertifikate sind gleichwertig und werden von Behörden und Auftraggebern gleichermaßen anerkannt.

Kosten der Zertifizierung

Die Zertifizierungsstellen veröffentlichen keine Festpreise. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Geltungsbereich: Anzahl der beantragten Gruppen (G 100, G 200, G 400)
  • Unternehmensgröße: Anzahl der Beschäftigten und Standorte
  • Tätigkeitsprofil: Umfang der zu prüfenden Leistungen
  • Bestehende Zertifizierungen: Wer bereits W 120-1 (Brunnenbau) zertifiziert ist, kann Synergien nutzen und die Auditzeit verkürzen

Für eine Erstzertifizierung mit einer Gruppe und einem Standort liegt der Aufwand erfahrungsgemäß im mittleren vierstelligen Euro-Bereich. Hinzu kommen die internen Kosten für Vorbereitung, Managementsystem-Aufbau und Personalfreistellung.

Individuelle Angebote erhalten Sie direkt bei den Zertifizierungsstellen.

Was passiert ohne W 120-2-Zertifizierung?

Ohne gültiges W 120-2-Zertifikat ergeben sich für Bohrfirmen konkrete Nachteile:

  • Keine Aufträge: Die meisten öffentlichen und viele private Auftraggeber verlangen die Zertifizierung als Vergabekriterium. Ohne Zertifikat wird das Unternehmen im Vergabeverfahren ausgeschlossen.
  • Behördliche Probleme: Untere Wasserbehörden verlangen den Nachweis der Fachkunde. Ohne W 120-2 kann die wasserrechtliche Erlaubnis verweigert oder an Auflagen geknüpft werden, die den Bauablauf verzögern.
  • Haftungsrisiken: Im Schadensfall (z. B. Grundwasserverunreinigung, fehlerhafte Verpressung) prüfen Gerichte und Versicherer, ob das ausführende Unternehmen qualifiziert war. Eine fehlende Zertifizierung verschlechtert die Beweislage erheblich.
  • Kein Listeneintrag: Zertifizierte Unternehmen werden in den öffentlichen Verzeichnissen der Zertifizierungsstellen (z. B. dvgw-cert.com, bdbohr.de) geführt. Planer und Auftraggeber nutzen diese Listen aktiv zur Firmenauswahl.

Unterschied W 120-1 und W 120-2

Die DVGW W 120 besteht aus zwei Teilen, die unterschiedliche Anwendungsbereiche abdecken:

KriteriumW 120-1W 120-2
AnwendungsbereichBrunnenbau, -regenerierung, -sanierung, -rückbauBohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden)
SystemtypOffene Systeme (Brunnenanlagen)Geschlossene Systeme (Erdwärmesonden)
VeröffentlichtAugust 2012Juli 2013
TiefengruppenB 1 bis B 4 (nach Brunnentiefe)G 100, G 200, G 400 (nach Bohrtiefe)
Besondere PrüfungsinhalteBrunnenbau, Filterstrecke, PumpeneinbauSondeneinbau, Verpressung, Druckprüfung

Die Aufteilung in zwei Teile entstand, weil Erdwärmesondenbohrungen spezifische Anforderungen an Sondeneinbau, Ringraumverfüllung und Qualitätssicherung stellen, die über den klassischen Brunnenbau hinausgehen. Wer beide Tätigkeiten ausführt — Brunnen und Erdwärmesonden — benötigt beide Zertifizierungen.

Praktische Tipps für die Vorbereitung

Managementsystem aufbauen

Sie brauchen kein zertifiziertes ISO-9001-System. Was die Auditoren sehen wollen, ist ein funktionierendes, dokumentiertes Ablaufsystem:

  • Organigramm mit Zuständigkeiten
  • Standardisierte Formulare für Bohranzeige, Bohrprotokoll, Druckprüfprotokoll, Verpressprotokoll und Übergabe
  • Nachweis, dass aktuelle Regelwerke (VDI 4640, DVGW W 120-2, WHG) im Betrieb vorliegen und bekannt sind
  • Personalakten mit Qualifikationsnachweisen und Weiterbildungsdokumentation

Weiterbildung rechtzeitig planen

Die W 120-2 verlangt regelmäßige externe Weiterbildungen — alle 2 Jahre für die Fachaufsicht, alle 3 Jahre für bauleitende Fachkräfte und Bohrgeräteführer. Schulungen bieten unter anderem der DVGW selbst, die figawa und verschiedene Bildungsträger wie der Lehrbauhof Berlin an. Planen Sie diese Fortbildungen rechtzeitig ein, damit die Nachweise beim Audit aktuell sind.

Dokumentation digitalisieren

Eine lückenlose Dokumentation ist zentral für das Audit. Digitale Bohrprotokolle, Druckprüfprotokolle und Verpressprotokolle erleichtern die Nachweisführung und sind bei der Baustellenbegehung schnell verfügbar. Baden-Württemberg verlangt in den LQS EWS bereits eine automatische digitale Dokumentation der Verpressergebnisse.

Quellen:

  • DVGW (2013): Arbeitsblatt W 120-2 — Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden). shop.wvgw.de
  • DVGW (2012): Arbeitsblatt W 120-1 — Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, Brunnenregenerierung, Brunnensanierung und Brunnenrückbau. shop.wvgw.de
  • DVGW CERT GmbH: Zertifizierung von Fachunternehmen — W 120-2. dvgw-cert.com
  • Zertifizierung Bau GmbH: W 120-2 Geothermie. zert-bau.de
  • LUXCERT GmbH: Zertifizierung von Fachunternehmen nach W 120. luxcert.com
  • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2019): Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS). um.baden-wuerttemberg.de
  • Geologischer Dienst NRW: FAQ Erdwärme in NRW. gd.nrw.de
  • DVGW (2013): DVGW-Information zur Erdwärmenutzung. dvgw.de
  • Bundesverband Deutscher Bohr- und Brunnenbauunternehmungen (BDBo): Verzeichnis DVGW W 120. bdbohr.de
  • figawa: W 120 Bohrtechnik. figawa.org

Häufige Fragen

Ist DVGW W 120-2 gesetzlich vorgeschrieben?

Die DVGW W 120-2 ist kein Gesetz, sondern ein technisches Regelwerk des DVGW. In der Praxis ist sie jedoch de facto Pflicht, weil Genehmigungsbehörden die Zertifizierung als Nachweis der Fachkunde verlangen. In Baden-Württemberg fordern die "Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden" (LQS EWS) explizit eine W 120-2-Zertifizierung. Auch in Hessen, NRW und den meisten anderen Bundesländern setzen die Unteren Wasserbehörden die Zertifizierung bei der wasserrechtlichen Erlaubnis voraus. Ohne W 120-2-Zertifikat erhalten Bohrfirmen in vielen Regionen keine Aufträge.

Was kostet die DVGW W 120-2 Zertifizierung?

Die Kosten hängen von der Zertifizierungsstelle, dem Geltungsbereich (Gruppen G 100, G 200 oder G 400), der Mitarbeiterzahl und der Anzahl der Betriebsstandorte ab. Für eine Erstzertifizierung einer Bohrfirma mit einem Standort und einer Gruppe liegen die Kosten erfahrungsgemäß im mittleren vierstelligen Bereich. Hinzu kommen interne Kosten für die Vorbereitung des betrieblichen Managementsystems und die Freistellung von Personal für das Audit (1–2 Tage). Die Zertifizierungsstellen erstellen individuelle Angebote auf Anfrage.

Wie lange ist die DVGW W 120-2 Zertifizierung gültig?

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. In der Mitte des Gültigkeitszeitraums — also nach etwa 2,5 Jahren — findet ein Überwachungsaudit statt, bei dem die Einhaltung der Anforderungen überprüft wird. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine vollständige Rezertifizierung erforderlich, um das Zertifikat zu erneuern.

Welche Stellen dürfen nach DVGW W 120-2 zertifizieren?

Die Zertifizierung nach W 120-2 darf nur von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Die drei wichtigsten Stellen in Deutschland sind: DVGW CERT GmbH (Bonn) — die Zertifizierungsgesellschaft des DVGW selbst, Zertifizierung Bau GmbH (Berlin), und LUXCERT GmbH. Alle drei prüfen nach denselben Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 120-2. Die Wahl der Zertifizierungsstelle steht dem Unternehmen frei.

Was ist der Unterschied zwischen DVGW W 120-1 und W 120-2?

W 120-1 regelt die Qualifikation für Brunnenbau — also den Bau, die Regenerierung, Sanierung und den Rückbau von Brunnenanlagen (offene Systeme). W 120-2 regelt die Qualifikation für oberflächennahe Geothermie — also Bohrungen für Erdwärmesonden (geschlossene Systeme bis 400 m Tiefe). Wer sowohl Brunnen als auch Erdwärmesonden bohrt, braucht beide Zertifizierungen. Die Anforderungen überschneiden sich teilweise bei der Bohrtechnik, unterscheiden sich aber bei Sondeneinbau, Verpressung und den fachspezifischen Prüfungsinhalten.

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